Kaufberatung
In diesen Fällen untersuchen wir das Objekt auf Mängel und auf Verdachtsmomente für das Vorliegen von verdeckten Mängeln. Ferner stellen wir fest, ob Sie das Objekt gemäß Ihren Vorstellungen nutzen können.
Außerdem wird festgestellt, ob die Immobilie die angebotene Wohnfläche tatsächlich aufweist. Hier sind spätere Anpassungen des Kaufpreises so gut wie unmöglich durchsetzbar.
Daher ist es wichtig entsprechenden Unstimmigkeiten vor Unterzeichnung des notariellen Kaufvertrages mit dem Verkäufer zu klären. Zum Schluss erteilen wir Auskünfte, ob der geforderte Kaufpreis bzw. der bereits verhandelte Kaufpreis angemessen ist oder ob eventuell nachverhandelt werden muss.
Für den Kauf und Verkauf von Gebrauchtimmobilien ist es heute unerlässlich, ein Gutachten zu haben. Verkaufsverhandlungen können dann auf dieser objektiven Grundlage geführt werden. Käufer können sich ein Bild über die Beschaffenheit des Hauses machen. Bei einer Bauschadenanalyse können eventuell verdeckte Mängel aufgedeckt werden. Verkäufer zeigen durch die Erstellung eines Gutachtens, dass sie einen angemessenen Kaufpreis verlangen und keine Mängel verschweigen.
Sowohl Käufer als auch Verkäufer sollten diese Investition nicht scheuen. Denn oftmals sind Bauschäden Grund, langwierige Prozesse zu führen, die für beide Seiten teuer werden können. Verdeckte Schäden können jedoch nur nach Öffnung bestimmter Bauteile entdeckt werden.
- Begehung der Immobilie
- Begutachtung und Beurteilung des baulichen Zustands
- Überprüfung des geforderten Kaufpreises
- Anfertigung eines Ergebnisprotokolls inkl. Anlagendokumentation