Qualifikation
Das Sachverständigenwesen
Es gibt in Deutschland mehrere verschiedene Qualifizierungssysteme von denen zwei den Nachweis einer besonderen Sachkunde und Berufserfahrung erfordern.
1. Die öffentliche Bestellung und Vereidigung
In wenigen Ausnahmen ist ein Gutachten eines öffentlich bestellt und vereidigten Sachverständigen vorgeschrieben.
2. Zertifizierung nach DIN EN ISO/IEC 17024
Die Zertifizierung nach DIN EN ISO/IEC 17024 ist vergleichsweise jung gegenüber der öffentlichen Bestellung und Vereidigung und erst im Jahr 2003 als weltweite und auch deutsche Norm in der heute gültigen Form entwickelt worden. Die Globalisierung der Märkte machte die Schaffung einheitlicher weltweit anerkannter Standards notwendig.
Die Zertifizierung erfolgt durch eine private Zertifizierungsstelle, die optimalerweise von der Trägergemeinschaft für Akkreditierung (TGA) akkreditiert und überwacht wird. Die Zertifizierung ist auf 5 Jahre befristet, während der Laufzeit ist eine regelmäßige jährliche Weiterbildung vorgeschrieben, ebenso der Abschluß einer entsprechenden Vermögensschadenshaftpflichtversicherung.
Durch Arbeitsproben wird die Qualität der Gutachten ebenfalls kontrolliert. Für die Rezertifizierung nach 5 Jahren ist eine erneute Sachkundeprüfung abzulegen.
Die Regelungen zur öffentlichen Bestellung und Vereidigung sind mittlerweise nahezu identisch, so dass von einer vergleichbaren Qualität der Sachverständigenleistungen der Sachverständigen aus den beiden in Deutschland vorherrschenden Qualitätssicherungssystemen ausgegangen werden kann.Zertifizierungsnachweis
[SPRENGNETTER Immobilienbewertung]
Akkreditiert nach DIN EN ISO/IEC 17024 durch die Trägergemeinschaft für Akkreditierung GmbH (TGA) im Deutschen Akkreditierungsrat (DAR)
Am 23.04.2001 hat das Bundesaufsichtsamt für das Kreditwesen die Deutsche Bundesbank und den Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.V. schriftlich darauf hingewiesen, dass die Zertifizierungsvoraussetzungen von Sprengnetter Zertifizierung (vormals WF-Zert) als Maßstab für die Beurteilung der fachlichen Eignung eines Gutachters für den Grundstücksmarkt ebenso geeignet sind, wie beispielsweise die Zertifizierungsvoraussetzungen von Hyp Zert.
Die Deutsche Bundesbank wurde aufgefordert, die Landeszentralbanken darüber in Kenntnis zu setzen. Dem Bundesverband der Deutschen Volks- und Raiffeisen-
banken wurde vom Bundesaufsichtsamt für das Kreditwesen nahegelegt, eine von ihm herausgegebene Richtlinie zur einheitlichen Wertermittlungsanweisung des genossenschaftlichen Finanzverbundes für das Realkreditgeschäft im Punkt „Sachverständigenqualifikation“ zu überarbeiten und an dieser Stelle auch die Zertifizierungsvoraussetzungen von Sprengnetter Zertifizierung (vormals WF-Zert) als geeignet zu erklären.
Die Zertifizierungsvoraussetzungen von Sprengnetter Zertifizierung (vormals WF-Zert) wurden aufgrund der vorgenannten Aktivitäten vom Bundesaufsichtsamt für das Kreditwesen nunmehr als Eignungsvoraussetzungen für die Wertermittlung der öffentlichen und privaten Kreditinstitute im Zusammenhang mit der Vergabe von Großkrediten nach den Richtlinien des § 20 Abs. 3 Satz 2 Nr. 5 KWG anerkannt.
Im Rahmen der Bewertung von Grundstücken für Zwecke der Erbschafts- und Schenkungssteuer werden Immobiliengutachten zertifizierter Immobilien-Sachverständiger […] durch die Finanzbehörden aller Bundesländer akzeptiert.